Unsere Preise
- Vergütung
- Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro angefangene Stunde eine Vergütung in Höhe von 39,50€ zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils 14 Tge nach Rechnungstellung fällig.
Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden dem Auftragnehmer ersetzt bei Benutzung
• der Bahn: Fahrtkosten 2.Klasse
• des Pkw: 15 € für jede Anfahrt innerhalb des Nürnberger Raums. Außerhalb erfolgt die Anfahrtsberechung nach gefahrenen Kilometern - Die Wahl des günstigsten Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, Fahrtkosten jeweils nach den kürzesten Entfernungen zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem vernünftigen Verhältnis zum Gesamthonorar stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen.
- Der Auftraggeber zahlt an den Auftragnehmer bei längerfristigen Auftragserteilung einen Vorschuss in Höhe von 25 % des zu erwarteten Auftragvolumens. Der Rest Betrag ist nach abgeschlossenem Auftrag und Rechnungsstellung fällig.
- Die Buchung muss immer mindestens bei 6 Std Pro Auftrag liegen. Ebenso halten wir uns das Recht vor, bei einer Arbeitszeit ab 22 Uhr 50 % Aufschlag zu berechnen. Samstag erfolgt ein Zuschlag von 25%, Feiertag und Sonntag wird ein Zuschlag von 100 % fällig.
- Bei Stundung, nach Antritt des Auftrages, behalten wir uns das Recht vor, 100 %, des Auftrages zu berechnen.
- Eine Stundung des Vertrages, ist Ihrerseits bis 48 Std. vor Auftragsbeginn kostenfrei möglich. Danach fallen 50% Aufwandsentschädigung statt.
- Alle in Ziffer 1 - 6, der genannten Beträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Der Auftragnehmer erhält für seine Leistung pro angefangene Stunde eine Vergütung in Höhe von 39,50€ zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils 14 Tge nach Rechnungstellung fällig.
- Zeit und Ort der Leistungserbringung
- Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
oder
Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich.
- Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich.
Der Auftraggeber stellt einen Arbeitsplatz innerhalb seiner Räumlichkeiten bereit.
- Wettbewerbsverbot
Während der Laufzeit des Vertrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, sein Wissen und Können nicht in die Dienste eines mit dem Auftraggeber in Konkurrenz stehenden Unternehmens zu stellen oder ein solches zu gründen.
- Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
- Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
- Schweigepflicht
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
